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Fussballer unverschuldet im Kreuzfeuer der Justiz

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Transfersummen, Nachtragszahlungen, Abfindungen, Ausfallentschädigungen; die Liste möglicher Sonderzahlungen im bezahlten Mannschaftssport ist lang. Komplexe Vergütungssysteme prägen gerade die populären Sportarten Fussball oder Eishockey. Sportlerinnen und Sportler können sich – unverschuldet – plötzlich in jahrelangen Rechtsstreitigkeiten wiederfinden. Das zeigt ein kürzlich vor Bundesgericht verhandelter Fall eines Schweizer Fussballers.  

Von Jürg Altorfer und Yannick Scheitlin, ADB Altorfer Duss & Beilstein

Dieser Schweizer Fussballer – nennen wir ihn AA – war mit einem Vierjahresvertrag bei einem Club in den Vereinigten Arabischen Emiraten angestellt. Nach zwei Vertragsjahren einigten sich Club und Spieler, den Vertrag 2013 vorzeitig aufzulösen.  Dabei wurde eine gestaffelte Entschädigungsauszahlung von über 2 Millionen Euro vertraglich vereinbart, die AA nach seiner Rückkehr in der Schweiz erhalten sollte. Nach ersten Zahlungen weigerte sich der VAE-Club jedoch plötzlich, die restlichen Ansprüche an AA zu überweisen, weil die Sache nun verjährt sei. Es entbrannte ein dreijähriger Rechtsstreit, der für AA positiv endete. Der VAE-Club musste 2017 alle noch offenen Vergütungen überweisen.
So weit, so gut – aber damit war das juristische Spiessrutenlaufen, das AA während der Fortsetzung der Sportkarriere in der Schweiz ständig begleitete, noch nicht beendet.

 

Wann, wie und wo versteuern?

Der Fall schaffte es bis vor das Bundesgericht. Nach diversen Vorstufen im Schweizer Justizsystem befassten sich die höchsten Richter im Land diesen Sommer mit der Frage, ob und wie AA seine spät eingetroffenen Einkünfte hätte versteuern müssen; ist der Zeitpunkt der Vertragsauflösung und die Fälligkeit der einzelnen Raten steuerlich relevant? Oder zählt erst der Zeitpunkt der tatsächlichen Auszahlung? Und warum wurden die Einkünfte in der Schweiz steuerbar, obwohl sie aus einem Arbeitsverhältnis in den VAE stammen? Was beinhaltet die Zahlung?

Das Schweizer Gesetz sagt, dass ein Einkommen dann zugeflossen ist, wenn der Begünstigte tatsächlich darüber verfügen könne. Wenn ein fester Anspruch bestehe, komme es auf die Zahlung selbst nicht mehr an. Anders verhält es sich, wenn die Erfüllung der Forderung, wie im vorliegenden Fall, als unsicher betrachtet werden muss. Dann soll mit der Besteuerung bis zur Erfüllung der Forderung zugewartet werden. Weiter müsse geklärt sein, welche Leistung eine Zahlung genau beinhaltet.

 

Tauziehen nach 10 Jahren beendet

Das Bundesgericht befand, dass die Zahlungen an AA nicht für eine in den VAE persönlich ausgeübte Arbeitstätigkeit geleistet wurden, sondern eine Ausfallentschädigung gewesen sei. Die Vereinbarung zur Vertragsauflösung definierte nämlich nicht ausdrücklich, wofür der VAE-Club seinen ehemaligen Spieler AA entschädigte.

Mit dieser Schlussfolgerung schloss das Bundesgericht aus, dass das Besteuerungsrecht für die Zahlung nach internationalen Bestimmungen bei den Vereinigten Arabischen Emiraten liegt. Den Zeitpunkt des Zuflusses des Einkommens legte es zudem in die Zeit, in der AA bereits wieder in der Schweiz war. Somit erfolgte die Besteuerung in der Schweiz, anstatt in den steuergünstigen Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE).

Erst 10 Jahre nach seiner Rückkehr in die Schweiz erhielt AA nun die finale Steuerrechnung. Es ist zu hoffen, dass er das Geld für das Bezahlen der Steuerrechnung nach all den Jahren noch verfügbar hat oder er allenfalls bereits eine Anzahlung geleistet hatte.

Dieser Bundesgerichtsfall beleuchtet nicht nur Rechtsstreitigkeiten im Sport, sondern auch die Komplexität und die Feinheiten der Vergütungssysteme nach internationalen Steuerregeln. Solche Fälle verdeutlichen die Notwendigkeit, klare und präzise Vereinbarungen zu treffen, um zukünftige juristische Auseinandersetzungen zu vermeiden. Für Sportler und ihre Berater ist es unerlässlich, sich mit steuerlichen Implikationen von Vergütungen auseinanderzusetzen, um nicht in einem kräfteraubenden, endlosen Tauziehen, um Entschädigungen und deren Steuerfolgen zu enden.

ADB und sportlifeone können helfen

Die erfahrenen Experten von ADB Altorfer Duss & Beilstein aus dem unabhängigen sportlifeone-Netzwerk verstehen es, die komplexen Zusammenhänge zwischen Vertragsklauseln, Vergütungsstrukturen und den steuerlichen Implikationen zu meistern. „Wir verfügen zusammen mit unseren sportlifeone-Partnern über das Wissen, Sportlerinnen und Sportlern sowie Agenturen und Managements in solch komplexen Fragen zu unterstützen“, verspricht ADB-Partner Jürg Altorfer, „unabhängig davon, ob es sich dabei um die steuerliche Behandlung von Transfersummen, Abfindungen oder Ausfallentschädigungen handelt. Durch persönliche Beratung und massgeschneiderte, individuelle Lösungen stellen wir sicher, dass Sportler nicht unnötig in Steuerfallen geraten, sich stattdessen voll auf ihren Beruf konzentrieren können.“

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